Der bayerische Löwe soll Krallen für den Tierschutz zeigen
10.03.2011Den Vorwurf, dass ein Verbot der Haltung bestimmter Tiere einen Eingriff in die Berufsfreiheit der betroffenen Personen darstelle, widerspricht Thalhammer deutlich. „Dem Tierschutz ist nicht nur mit der Aufnahme als Staatsziel in das Grundgesetz absolute Priorität einzuräumen. Kein Zirkus kann eine artgerechte Wildtierhaltung garantieren – daher müssen wir sie schützen. Nicht nur der Cirque de Soleil macht es vor, wie ein alter-natives Zirkusprogramm sehr erfolgreich agieren kann. Wildtiere gehören dort nicht hin. Kinder erfreuen sich in erste Linie an Tieren, nicht an wilden Tieren. Auch mit heimischen Tierarten kann ein attraktives Programm gestaltet werden. So sind Giraffen nicht nur aufgrund ihrer anatomischen Besonderheiten für das Mitführen im Zirkus völlig ungeeignet, zudem sind sie sehr schreckhaft. Zur Wahrung der Schöpfung gehört auch die Bewahrung unserer Mitgeschöpfe. Reines Amüsement zum Schaden von Wildtieren ist moralisch nicht vertretbar“, so Thalhammer abschließend.
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